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Wohlfahrtsstaatlichkeit im Wandel – Strafen im Sozialstaat - Einzelansicht

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Grunddaten
Veranstaltungsart Seminar Veranstaltungsnummer 181ERZ124504
Semester SoSe 2018 SWS 2
Erwartete Teilnehmer/-innen Max. Teilnehmer/-innen
Belegung Diese Veranstaltung ist nicht belegpflichtig!
Sprache deutsch
Termine Gruppe: iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Lehrperson fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
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Mi. 12:00 bis 14:00 woch 11.04.2018 bis 18.07.2018  Gebäude O - O.11.35     40
Gruppe :
 


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Schoneville, Holger, Dr.
Zuordnung zu Einrichtungen
Erziehungswissenschaft
Inhalt
Kommentar

Der Sozialstaat und seine Institutionen erscheinen als eine Gestalt mit unterschiedlichen Gesichtern. Während er zuweilen vor allem als eine Instanz der sozialen Sicherung, der Ermöglichung und als Stifter des sozialen Zusammenhalts erscheint, tritt er zugleich als Kontrolleur auf. Nicht selten wird dabei gar der Ruf laut, dass die Kontrolle deutlich stärker erfolgen sollte, sodass der Sozialstaat in bestimmten Fällen nicht auf Hilfen, sondern auf Strafen zu setzen habe. Doch kann derweil von einer ‚neuen‘ Lust am Strafen gesprochen werden?

In dem damit angezeigten Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle sowie von Ermöglichung und Strafe wird sich folglich das Seminar bewegen. Wir werden uns dabei sowohl mit der historisch-spezifischen Form des heutigen Strafens im (deutschen) Wohlfahrtsarrangement beschäftigen, als auch dessen geschichtliche Entwicklung betrachten. Im Zentrum wird dabei die Frage stehen, welche gesellschaftliche Funktion die spezifische Form der Strafe im Wohlfahrtsstaat hat und was dies für die konkrete Kontur des wohlfahrtsstaatlichen Arrangements jeweils bedeutet.


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Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2018 , Aktuelles Semester: SoSe 2020

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