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Kommentar |
Der Sozialstaat und seine Institutionen erscheinen als eine Gestalt mit unterschiedlichen Gesichtern. Während er zuweilen vor allem als eine Instanz der sozialen Sicherung, der Ermöglichung und als Stifter des sozialen Zusammenhalts erscheint, tritt er zugleich als Kontrolleur auf. Nicht selten wird dabei gar der Ruf laut, dass die Kontrolle deutlich stärker erfolgen sollte, sodass der Sozialstaat in bestimmten Fällen nicht auf Hilfen, sondern auf Strafen zu setzen habe. Doch kann derweil von einer ‚neuen‘ Lust am Strafen gesprochen werden?
In dem damit angezeigten Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle sowie von Ermöglichung und Strafe wird sich folglich das Seminar bewegen. Wir werden uns dabei sowohl mit der historisch-spezifischen Form des heutigen Strafens im (deutschen) Wohlfahrtsarrangement beschäftigen, als auch dessen geschichtliche Entwicklung betrachten. Im Zentrum wird dabei die Frage stehen, welche gesellschaftliche Funktion die spezifische Form der Strafe im Wohlfahrtsstaat hat und was dies für die konkrete Kontur des wohlfahrtsstaatlichen Arrangements jeweils bedeutet.
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