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Kants Idee eines ethischen Gemeinwesens - Einzelansicht

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Grunddaten
Veranstaltungsart Seminar Veranstaltungsnummer 181PHI140004
Semester SoSe 2018 SWS 2
Erwartete Teilnehmer/-innen 25 Max. Teilnehmer/-innen
Belegung Diese Veranstaltung ist nicht belegpflichtig!
Sprache deutsch
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Termine Gruppe: iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Lehrperson fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
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Mi. 16:00 bis 18:00 woch 18.04.2018 bis 18.07.2018  Gebäude O - O.11.40     40
Gruppe :
 


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Städtler, Michael, Dr.
Zuordnung zu Einrichtungen
Philosophie
Inhalt
Kommentar

Die rechtliche, gesetzliche Ordnung des Staates überwindet nach traditioneller Ansicht das, was als Naturzustand bezeichnet wird. Kant unterscheidet sich von anderen Naturzustandstheorien u.a. dadurch, dass er behauptet, der staatliche Rechtszustand sei moralisch weiterhin ein Naturzustand, denn durch Gesetze sei niemand zu einer moralischen Gesinnung zu veranlassen:

„Ein rechtlichbürgerlicher (politischer) Zustand ist das Verhältnis der Menschen untereinander, so fern sie gemeinschaftlich unter öffentlichen Rechtsgesetzen (die insgesamt Zwangsgesetze sind) stehen. Ein ethischbürgerlicher Zustand ist der, da sie unter dergleichen zwangsfreien, d.i. bloßen Tugendgesetzen vereinigt sind. So wie nun dem ersteren der rechtliche (darum aber nicht immer rechtmäßige), d.i. der juridische Naturzustand entgegengesetzt wird, so wird von dem letzteren der ethische Naturzustand unterschieden. […] In einem schon bestehenden politischen gemeinen Wesen befinden sich alle politische Bürger, als solche doch im ethischen Naturzustande, und sind berechtigt, auch darin zu bleiben”. (Kant, Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft)

Wer sich dafür interessiert, warum und inwiefern die politisch zivilisierten Menschen unmoralisch sein können, und welche Möglichkeit einer Moralisierung überhaupt denkbar ist, ist in diesem Seminar herzlich willkommen.

Literatur

Text: Immanuel Kant, Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, hg. v. B. Stangneth, Hamburg 2003 (gelesen wird vor allem das ‚Dritte Stück‘).

Bemerkung

Die vollständigen Angaben zu den Lehrveranstaltungen des Fachs Philosophie (Modulzuordnung, Kommentare etc.) finden Sie im "Lehrveranstaltungsverzeichnis Philosophie" unter folgendem Link:

http://www.philosophie.uni-wuppertal.de/home/studium/lehrprogramm/aktuelles-lehrprogramm.html


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Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2018 , Aktuelles Semester: SoSe 2020

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