Inhalt
Kommentar |
Das Seminar dient der Einübung des wissenschaftlichen Diskurse wie z.B. Inhalte in Vorträgen präsentieren, wissenschaftliche Artikel zu bearbeiten und gegenüberzustellen, über Wissenschaft zu reflektieren. Für die Erreichung der spezifischen Ziele des Seminars ist eine Anwesenheitspflicht (gem. HZG NRW § 64 Abs. 2a, Kommentar S. 263) in mindestens 75% der Sitzungen notwendig. Bei Fehlen in der ersten Seminarsitzung wird der Platz an Studierende der Warteliste vergeben.
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Bemerkung |
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