Inhalt
Kommentar |
"Johann Gottlieb Fichte zieht die pädagogische Konsequenz aus der Philosophie der Aufklärung: Der einzelne Mensch gilt als vielfältig begabtes Wesen, das aufgrund insbesondere der geistigen Begabung zu einer umfassenden Perfektionierung seiner selbst in der Lage ist. Schon Kant hatte als einen der beiden Zwecke, die unmittelbar auch Pflichten sind, die eigene Vollkommenheit genannt. Gemeint ist damit die Pflicht, sich selbst den Zweck zu setzen, alle eigenen Fähigkeiten nach Möglichkeit bis zur Vollendung auszubilden. Das damit angesprochene Bildungsprogramm, das Kant nur in Vorlesungsform näher ausführt, hat Fichte bei verschiedenen Gelegenheiten systematisch zu entwickeln beansprucht. Im Mittelpunkt seiner Argumentation steht dabei die Freiheit des Menschen als konkrete Einhait von Theorie und Praxis und insofern auch als sozial relevante Eigenschaft. Dabei geht es auch um die Beantwortung der Frage, warum die Arbeit an der eigenen Vervollkommnung eine Pflicht sei.
Im Seminar sollen zunächst die beiden kleineren Schriften „Über Belebung und Erhöhung des Interesse an Wahrheit” (1795) und „Aphorismen über Erziehung” (1804) gemeinsam gelesen und diskutiert werden. Ausgehend davon können weitere Texte hinzugezogen werden.
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Literatur |
Beide Texte finden sich in: Fichtes Werke, hg. v. I.H. Fichte, Band VIII (Vermischte Schriften und Aufsätze), Nachdruck Berlin 1971" |
Bemerkung |
Alle weiteren Details zum Lehrprogramm, wie die Zuordnung der Module entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungsverzeichnis, siehe Link:
http://www.philosophie.uni-wuppertal.de/home/studium/lehrprogramm/aktuelles-lehrprogramm.html
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