Philosophie der politischen Gewalt
Im Unterschied zur legalen Gewaltausübung durch staatliche Organe bezeichnet der Ausdruck ‚politische Gewalt‘ die private Gewaltausübung im Zusammenhang politischer Zwecke. Solche Gewalt ist in der politischen Philosophie der Antike und des Mittelalters zunächst mit dem Begriff des Widerstandsrechts, im engeren Sinne des Tyrannenmordes, verbunden.
In der Neuzeit wird dieses Motiv im Kontext der Begründung und Kritik absoluter Herrschergewalt erneut diskutiert. Aber mit der Entwicklung repräsentativer, zunehmend anonymer Herrschaftsformen seit dem späten 18. Jahrhundert verändert sich das Erscheinungsbild politischer Gewalt. Heute ist die transnationalisierte repräsentative Demokratie vor allem mit anscheinend wahlloser und zielloser und daher schwer definierbarer terroristischer Gewalt konfrontiert
In dem forschungsorientierten Seminar soll erörtert werden, welche Möglichkeiten bestehen, den Terrorismus im Begriffsfeld der politischen Gewalt theoretisch zu bestimmen.
Im Seminar sollen repräsentative Texte aus allen Epochen der Philosophiegeschichte, z.B. von Aristoteles, Johannes von Salisbury, Kant oder Fichte, sowie Dokumente zum neueren Terrorismus diskutiert werden.
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